Regelungen Gottesdienste ab 22.11.2021

 
  • Astand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern
  • Tragen einer FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes (auch bei Gottesdiensten unter freiem Himmel) verpflichtend
  • Deutliche Einschränkung beim Gemeindegesang sowie beim Chorgesang und Musizieren
  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten und kann – zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen.
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen.
  • Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden zum persönlichen Gebet ein.

Zusammenfassung der Regelungen: Rahmenordnung Bischofkonferenz ab 22-11-2021