Rahmenordnung mit Wirksamkeit am 5. März 2022

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Neue Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienst mit Wirksamkeit ab Samstag, 5. März 2022

Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an die Erleichterungen angepasst. So gilt ab Samstag, 5. März, österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten kein Mindestabstand mehr einzuhalten ist. Auch die 3G-Regel für liturgische Dienste fällt wieder weg. Die bisher geltende Maskenpflicht entfällt im Freien, für Innenräumen wird sie modifiziert: So ist eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden.

Der Gemeindegesang kann künftig ohne Einschränkungen stattfinden, für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben. Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig – mindestens wöchentlich – gewechselt werden.

Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion „dringend empfohlen“, die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.

Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln, etliche der bisherigen Detailregelungen entfallen. Weiterhin nötig ist bei diesen Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement. Die Beichte sollte wie bisher außerhalb des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Wenn sie ab jetzt wieder im Beichtstuhl erfolgt, dann haben beide eine FFP2-Maske zu tragen.

Mit dieser Rahmenordnung reagieren die Bischöfe Österreichs auf die aktuelle epidemiologische Situation, wird eingangs festgehalten. „Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten.“

zum Nachlesen bitte anklicken –> Rahmenordnung der ÖBK zur Feier öffentlicher Gottesdienste Oktober-2020

Maßnahmen außerhalb der Gottesdienste

Mit der am 5. März 2022 in Kraft tretenden Covid-19-Basismaßnahmenverordnung verlieren zahlreiche Covid-19- Präventionsmaßnahmen auch außerhalb des Gottesdienstes ihren Verpflichtungscharakter.

Insbesondere sind der 2- bzw. 3G Nachweis nur mehr in Krankenanstalten sowie in Alten- und Pflegeheimen erforderlich. Auch gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen Personen mehr.

Die Verwendung von FFP2 Masken ist in Innenräumen weiterhin empfohlen. Diese Empfehlung wird seitens der Diözese für Mitarbeitende vor allem dort unterstrichen, wo laufend Kontakt zu unterschiedlichen Personen besteht (z.B. Parteienverkehr in Pfarrbüros etc.). Dies um einer Verbreitung der Krankheit vorzubeugen. Eine Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske gibt es gem. §3 (3) Z. 3. der Verordnung allerdings bei Einrichtungen zur Religionsausübung (Kirchen und Kapellen), sofern diese außerhalb des Gottesdienstes besucht werden. (Für Gottesdienste gelten die Regelungen der aktuellen Rahmenordnung, die sich im Anhang befindet.)

Bei Zusammenkünften (Veranstaltungen) mit mehr als 50 Teilnehmenden ist weiterhin ein COVID-19-Präventiosnkonzept zu erarbeiten und ein/e COVID-19-Beauftragte/r zu bestellen. Eine Anmeldung bei der Behörde oder eine Registrierung der Teilnehmenden ist nicht mehr erforderlich.

Quelle: Kommunikationsbüro, 4.3.2022