Rahmenordnung der Bischofskonferenz gültig ab 19.5.2021

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Bei Gottesdiensten ist weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten. Das Tragen von FFP2-Masken bleibt verpflichtend, Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Warum ist das so?  Da bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr – im Sinne von geimpft, getestet oder genesen – nötig ist, bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen aufrecht.

Lockerungen gibt es beim liturgischen Gesang der Feiergemeinde sowie beim Chorgesang. Bei der Kommunionspendung sind die Worte „Der Leib Christi – Amen“ nunmehr wieder unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen möglich

Genaueres ist in der Rahmenordnung der Bischofkonferenz gültig ab 19.5.2021 zu lesen: Rahmenordnung Bischofkonferenz ab 19-05-2021