Rahmenordnung Bischofkonferenz 25. März 2022

 

Neue Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienst mit Wirksamkeit ab 25. März 2022: Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste 25-03-2022

Aufgrund der allgemeinen Corona-Situation hat die Österreichische Bischofskonferenz am Donnerstag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste angepasst. So gilt ab Freitag, 25. März, österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten in Innenräumen wieder eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen ist. Keine Maske ist bei Gottesdiensten unter freiem Himmel nötig. Bei „religiösen Feiern aus einmaligem Anlass“ wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung kann auf die Maske verzichtet werden, wenn alternativ dazu die 3G-Regel im Vorfeld vereinbart wurde.

Alle anderen Bestimmungen der seit 5. März gelockerten kirchlichen Regeln bleiben weiter aufrecht. So ist weiterhin kein Mindestabstand mehr einzuhalten. Der Gemeindegesang kann ohne Einschränkungen stattfinden, für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben. Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten.

Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig – mindestens wöchentlich – gewechselt werden. Handkommunion bleibt „dringend empfohlen“, die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.

Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln. Die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske entfällt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Auf Initiative der feiernden Gemeinschaft wird vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung getroffen, dass statt der FFP2-Maskenpflicht ein 3G-Nachweis zur Teilnahme an der Feier erforderlich ist. Weiters muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden. Weiterhin nötig ist bei diesen Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement.