Gottesdienste ab 7. Dezember 2020 wieder möglich

 

Ab Montag, 7. Dezember werden in der Katholischen Kirche wieder öffentliche Gottesdienste mit erhöhten Schutzmaßnahmen gefeiert. Die Bischofskonferenz hat dazu am Freitag eine neue Rahmenordnung veröffentlicht, die landesweit gilt. Die wichtigsten Regeln sind, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen, Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich. „Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben“, heißt es ausdrücklich. Trauungen sowie die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung „sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“, heißt es in dem Regelwerk, das eine am Donnerstag mit dem Kultusministerium geschlossene Vereinbarung für den kirchlichen Bereich umsetzt. Detailregeln für die Feier von Weihnachtsgottesdiensten befinden sich noch in Ausarbeitung.